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Abwicklung über Prozesskostenfinanzierung

Bei der Abwicklung ohne eine bestehende Rechtsschutzversicherung über einen Prozesskostenfinanzierer ist der Ablauf in der Regel wie folgt:

 

  • Sie schließen mit uns einen Dienstleistungsvertrag zur Einleitung der Rückabwicklung  

  • Erklärung des Widerrufs durch Anwälte in Ihrem Namen 

  • Antwort der Versicherung: meist Ablehnung, manchmal auch bereits Abgabe eines Vergleichsangebotes

  • Bei Vorlage eines Vergleichsangebotes: Überprüfung auf Plausibilität durch die Anwälte - dann entweder Annahme oder Einleitung einer Klage

  • Bei Ablehnung: Versuch der außergerichtlichen Einigung

  • Falls keine außergerichtliche Einigung möglich: Einreichen einer Klageschrift beim zuständigen Gericht

 

Ist das Verfahren erfolgreich (leider können vorab keine zeitlichen Voraussagen getroffen werden), dann erhalten Sie folgende Zahlungen:

 

  • bei noch laufenden Verträgen den aktuellen Kündigungswert und den erstrittenen Mehrwert
  • bei gekündigten oder bereits regulär abgelaufenen Verträgen den erstrittenen Mehrwert

 

Erst nach abgeschlossener erfolgreicher Rückabwicklung erhalten Sie eine Honorarrechnung über i.d.R. 40% des erstrittenen Mehrwertes (zzgl. gültiger MwSt) durch uns. Von diesem Betrag werden dann sämtliche Kosten der Rückabwicklung getragen (Anwalts-, Gutachter- und Gerichtskosten).

Sie haben somit keinerlei Kosten- und Prozessrisiko!