
Abwicklung über Prozesskostenfinanzierung
Bei der Abwicklung ohne eine bestehende Rechtsschutzversicherung über einen Prozesskostenfinanzierer ist der Ablauf in der Regel wie folgt:
Sie schließen mit uns einen Dienstleistungsvertrag zur Einleitung der Rückabwicklung
Erklärung des Widerrufs durch Anwälte in Ihrem Namen
Antwort der Versicherung: meist Ablehnung, manchmal auch bereits Abgabe eines Vergleichsangebotes
Bei Vorlage eines Vergleichsangebotes: Überprüfung auf Plausibilität durch die Anwälte - dann entweder Annahme oder Einleitung einer Klage
Bei Ablehnung: Versuch der außergerichtlichen Einigung
Falls keine außergerichtliche Einigung möglich: Einreichen einer Klageschrift beim zuständigen Gericht
Ist das Verfahren erfolgreich (leider können vorab keine zeitlichen Voraussagen getroffen werden), dann erhalten Sie folgende Zahlungen:
- bei noch laufenden Verträgen den aktuellen Kündigungswert und den erstrittenen Mehrwert
bei gekündigten oder bereits regulär abgelaufenen Verträgen den erstrittenen Mehrwert
Erst nach abgeschlossener erfolgreicher Rückabwicklung erhalten Sie eine Honorarrechnung über i.d.R. 40% des erstrittenen Mehrwertes (zzgl. gültiger MwSt) durch uns. Von diesem Betrag werden dann sämtliche Kosten der Rückabwicklung getragen (Anwalts-, Gutachter- und Gerichtskosten).
Sie haben somit keinerlei Kosten- und Prozessrisiko!