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"Rückabwicklung? Ein altes Thema!"

Als Makler sind Sie sicher schon oft mit dem Thema Rückabwicklung von Lebensversicherungsverträgen konfrontiert worden und haben die eine oder andere Erfahrung gesammelt.

Die Rückabwicklung von LV-Verträgen ist seit 2015 möglich und seitdem gab es diverse Ansatzwege für den interessierten Makler, sich diesem Thema zu widmen.   

Diverse Anbieter haben Ihnen angeboten, die Rückabwicklung für Ihre Kunden zu übernehmen und haben Lösungen mit oder ohne bestehende Rechtsschutzversicherung angeboten.

In den ersten Jahren hat dies oft recht gut funktioniert, auch weil viele Rechtsschutzversicherer die Verfahrenskosten übernommen haben.

Mittlerweile haben die Rechtsschutzversicherer aber reagiert und die Rückabwicklung von Lebensversicherungsverträgen bei den Leistungsausschlüssen hinzugefügt.

Auf der anderen Seite haben aber auch die Prozesskostenfinanzierer ihr Tätigkeitsfeld eingeschränkt: es müssen gewisse Mindeststreitwerte erreicht werden oder es werden nur bestimmte Versicherungsgesellschaften akzeptiert.

Zudem dauern die Verfahren immer länger - bis zum Abschluss kann es auch einmal mehr als 2 Jahre dauern! Und der Ausgang ist nach wie vor offen:

am Ende kann Ihr Kunde vor Gericht verlieren und es wurden lange zu viele Hoffnungen geschürt.  

Was bietet mir Prorendis?

PRORENDIS kennt all diese Problematiken.

Wir bieten Ihnen bereits im Vorfeld eine juristische Einschätzung Ihrer Kundenpolicen über renommierte Fachanwaltskanzleien. Ergeben sich aus den verträgen Möglichkeiten für Ihre Kunden, bieten wir Ihnen entsprechende Durchführungswege an! 

Kann ich Verträge aller Versicherer einreichen?

Gerne können wir die Verträge Ihrer Kunden mit allen Versicherungsgesellschaften im Vorfeld juristisch überprüfen lassen.

Jedoch kann es durchaus vorkommen, dass Verträge mit dem einen oder anderen Versicherungsunternehmen nicht über eine Prozesskostenfinanzierung abgewickelt werden können. Die kann dann nur über die vorliegende Deckungszusage einer Rechtsschutzversicherung erfolgen oder durch Kostenübernahme durch den Kunden. Dies muss dann im Einzelfall geregelt werden.