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Der Hintergrund

Viele Lebensversicherungsverträge, die zwischen Juli 1994 und Dezember 2007 abgeschlossen wurden, beinhalten fehlerhafte Widerrufsserklärungen. Auf der Grundlage von Urteilen des Europäischen Gerichtshofes (EuGH) und des Bundesgerichtshofes (BGH) können betroffene Verträge rückabgewickelt werden. 


Grund sind fehlerhafte Formulierungen zum Widerufssrecht in den Antrags-, bzw. Vertragsunterlagen.

Die Auswirkung

Sie erhalten bei erfolgreicher Rückabwicklung weitaus höhere Zahlungen, als dies die Rückkaufswerte der Versicherungsgesellschaften ausweisen, dies weil die Vertragsgebühren zu einem großen Teil Ihnen wieder gutgeschrieben werden und oft auch eine höhere Rendite für das Kapital, welches Sie bei der Versicherungsgesellschaft einbezahlt haben, berechnet wird.


Aber meine Police ist bereits gekündigt!

Ein eventueller Widerruf gilt nicht nur bei laufenden Verträgen, auch regulär abgelaufene und bereits gekündigte Verträge können aufgegriffen werden.


Was muss ich tun, damit mein Vertrag überprüft wird?

Senden Sie uns über das Kontaktformular eine Nachricht. Wir werden uns dann baldmöglichst bei Ihnen in Bezug auf die weitere Vorgehensweise  melden. Zur kostenfreien Prüfung Ihres Lebensversicherungsvertrages werden einige wenige Unterlagen benötigt:


  • Kopie Antrag und / oder Police

  • Kopie des letzten Auszuges, bzw. des Auszahlungsbetrages (bei Kündigung oder bereits erfolgtem regulären Ablauf)

  • Information über den Vertragsverlauf (Dynamik? Beitragsfreie Zeiten? Auszahlungen?)

  • Angabe, ob Sie aktuell über eine Rechtsschutzversicherung verfügen 

  • Ausfüllen des Fragebogens

Mit welchen Kosten muss ich rechnen?

Die Rückabwicklung wird ausschließlich auf Erfolgsbasis durchgeführt:

gibt es keinen erstrittenen Mehrwert, dann entstehen Ihnen keine Kosten!

Je nach Durchführung über eine bestehende Rechtsschutzversicherung oder durch Kostenübernahme durch einen Prozesskostenfinanzierer (falls möglich) erhalten Sie dann eine Rechnung über einen Teil des erstrittenen Mehrwertes - der ausgewiesene Rückkaufwert des Vertrages gehört natürlich zu 100% Ihnen!

Es kann durchaus vorkommen, dass im Einzelfall die Rückabwicklung von Verträgen mit dem einen oder anderen Versicherungsunternehmen zwar möglich ist, jedoch kein Prozesskostenfinanzierer gefunden werden kann, der im speziellen Falle die Vorfinanzierung übernimmt. In diesem Falle können wir Ihnen als Service den Kontakt zu spezialisierten Fachanwaltskanzleien gegen eine Gebühr herstellen - in diesem Falle würden aber alle Anwalts- und Gerichtskosten und das Prozessrisiko durch Sie getragen werden!